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Fahrzeuge und Verkehrssysteme sind die wichtigsten Teilnehmer in allen Tätigkeitsbereichen eines Staates. Das gesamte Entwicklungsniveau der Staatswirtschaft hängt von der Effizienz und dem Entwicklungsgrad der Straßenverkehrsinfrastruktur. Doch, wie alle vielschichtigen Systeme, ist das Verkehrssystem den Außenwirkungen ausgesetzt, und häufig ziehen solche Außenwirkungen nach sich negative und sogar tragische Folgen.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Inzidenzfälle in der Verkehrstinfrastruktur mehrfach angewachsen. Jeder kann sich an den Vorfall im Flughafen Domodedovo, an Terrorangriffe in Minsker und Moskauer U-Bahn, an die Flugzeugkatastrophen TU-134 und YAK-42 erinnern.
Um die Stabilität im Funktionieren des Verkehrs und des Verkehrssystems, Qualitätsniveau und Zuverlässigkeit der Verkehrsinfrastruktur zu erhöhen und die Sicherheit bei einer Personenbeförderung und die Sicherheit und Unversehrtheit der Ware bei einer Güterbeförderung zu gewährleisten, hat die Regierung der Russischen Föderation eine Reihe von Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit erarbeitet.
Der Begriff „Verkehrssicherheit“ ist im Bundesgesetz No. 16-ФЗ vom 9. Februar 2007 als die Sicherheit der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrsmittel gegen unbefugte Eingriffe definiert.
Für Nichterfüllung der Sicherheitsanforderungen im Bereich der Verkehrssicherheit ist sowohl verwaltungsrechtliche Haftung als auch strafrechtliche Verantwortlichkeit vorgesehen. Das OWiG der Russischen Föderation (Art. 11.15.1) bestimmt Folgendes:
1. Die Nichteinhaltung der Sicherheitsanforderungen in der Verkehrsinfrastruktur und für Verkehrsmittel verwirkt nach sich eine Geldbuße in Höhe von 3 000 bis 5 000 Rub. für natürliche Personen, in Höhe von 20 000 bis 30 000 Rub. für Beamten, in Höhe von 30 000 bis 50 000 Rub. für juristische Personen.
2. Wiederholter Verstoß gegen Teil 1 des oben genannten Artikels verwirkt nach sich eine Geldbuße in Höhe von 5 000 Rubel für natürliche Personen, in Höhe von 30 000 bis 40 000 Rub. für Beamten, in Höhe von 30 000 bis 40 000 Rub. für Einzelunternehmer oder das Tätigkeitsverbot bis zu 90 Tage, in Höhe von 50 000 bis 60 000 Rub. für juristische Personen oder das Tätigkeitsverbot bis zu 90 Tage.
Strafrechtliche Haftung für die Nichteinhaltung der Sicherheitsanforderungen der Verkehrssicherheit ist im Art. 263.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation verankert:
1. Die Nichterfüllung der Sicherheitsanforderungen in der Verkehrsinfrastruktur und im Betrieb von Beförderungsmitteln von der für die Verkehrssicherung zuständigen Person, wenn diese Handlung die Zufügung einer schweren Körperverletzung oder Großschaden verursacht, wird mit der Geldbuße in Höhe von 80 000 Rub. oder in Höhe vom summierten für 6 Monate Lohn des Beschuldigten oder anderer Einkommen des Beschuldigten für 6 Monate oder mit einer Freiheitsbeschränkung bis zu 3 Jahren mit oder ohne Verlust der Amtsfähigkeit oder Tätigkeitsverbot für die Dauer bis zu 3 Jahren bestraft.
2. Die gleiche Handlung, die fahrlässige Körperverletzung des Beschädigten mit Todesfolge verursacht hat, wird mit Freiheitsbeschränkung für die dauer bis zu 4 Jahren oder mit einem Freiheitsentzug für die Dauer bis zu 5 Jahren mit oder ohne Verlust der Amtsfähigkeit oder Tätigkeitsverbot für die Dauer bis zu 3 Jahren bestraft.
3. Die im Abs. 1 erwähnte Handlung, die fahrlässige Körperverletzung von 2 oder mehreren Beschädigten mit Todesfolge verursacht hat, wird mit einem Freiheitsentzug für die Dauer bis zu 7 Jahren mit oder ohne Verlust der Amtsfähigkeit oder Tätigkeitsverbot für die Dauer bis zu 3 Jahren bestraft.
Die Verordnung des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation No. 42 vom 8. Februar 2011 „Über die Festlegung der Verkehrssicherheitsanforderungen, die die Sicherheitsniveaus für verschiedene Kategorien der Verkehrsgegenstände und Kraftfahrzeuge und des Straßenverkehrswesens“ verankert, dass man für alle auf dem Territorium der Russischen Föderation ausnutzenden Verkehrsgegenstände eine Sicherheitslückenanalyse gewährleisten und die Analysenergebnisse innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Einganges des Ankündigungsschreibens über die Eintragung der Verkehrsgegenstände ins Register für Verkehrsinfrastrukturgegenstände bestimmter Kategorie ordnungsgemäß bestätigen soll. Die Sicherheitslückenanalyse wird von den im Bereich der Verkehrssicherheit fachbezogenen Unternehmen laut des Art. 5, Abs. 2 des Bundesgesetzes No. 16 vom 9. Februar 2007 mit Rücksicht auf potentielle Gefahren der unbefugten Eingriffe in die Tätigkeit eines Verkehrsgegenstandes unter Anwendung von einer Modellvorstellung des Täters durchgeführt.