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Dem 12. November 2013
(Nachrichten)
Seit dem 12. November 2013 hat der Bundeszolldienst Russlands die der zentralen Zollverwaltung untergeordneten Zolldienststellen beauftragt, die Gewährung der zusätzlichen finanziellen Garantien für die Warendurchfuhr sicherzustellen.
Die daraus entstehenden Probleme sind: Notwendigkeit der Begleitung der Fahrzeuge (Konvoi), zusätzliche Zeitverlust an der Grenze, Schwierigkeiten bei der Einreichung von Nachweisunterlagen und als Folge Verkürzung der Lieferfrist und zusätzliche Geldauslagen. Alle oben genannten Probleme kann die Firmengruppe „Tranzit“ für Sie lösen.
Falls Ihre Ware von unserer Firma als ZOLLFRACHTFÜHRER befördert wird, so wird keine finanzielle Garantie der Bezahlung der Zollgebühren mehr benötigt, d.h. die Ware wird ohne Begleitung (Konvoi) transportiert, Sie werden kein Zertifikat über Deckung der Zollgebührenbezahlung und keinen Versicherungsvertrag von der Grenzübergangsstelle (gültig bis zur Zollabfertigungsstelle) mehr benötigen.