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Leasing (der Mietkauf) — eine besondere Art der Investitionstätigkeit, die auf den Eigentumserwerb und die Eigentumsübergabe auf Grund eines Leasingvertrages an natürliche oder juristische Personen gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum und anhand festgelegter Vertragsbedingungen gezielt ist. Der Leasingnehmer besitzt das Recht auf Rückkauf des Leasinggegenstandes.
Erwerb von Anlagemitteln durch Leasing bedeutet für ein Unternehmen die Reduzierung der Steuerlast und zwar die Leasingraten reduzieren die Besteuerungsgrundlage der Ertragssteuer (sie werden in diesem Fall als Ausgaben angesehen). Außerdem erlaubt die progressive Amortisation (mit dem Verhältniswert 3) dem Bilanzhalter die Basis für die Kalkulation der Vermögenssteuer zu senken und zusätzlich die Besteuerungsbasis der Ertragssteuer zu reduzieren. Die Planung der Mehrwertsteuerströme fordert bei Leasing eine sorgfältige Vorgehensweise in Übereinstimmung mit den geltenden Normungsdokumenten und kann manchmal die zusätzlichen Vorteile bei Leasing bieten.
Die nötigen für die Schließung eines Leasingvertrages Unterlagen
Die Liste der Unterlagen für JURISTISCHE PERSONEN:
1. Antragsformular des Leasingnehmers (unser Kundenbetreuer wird Ihnen bei der Ausfüllung des Formulars helfen).
2. Eine Kopie des Gesellschaftsvertrages des Antragstellers mit allen Änderungen und Ergänzungen.
3. Eine Kopie des Zeugnisses über die Anmeldung bei der Steuerbehörde.
4. Eine Kopie der Eintragungsbescheinigung.
5. Eine Kopie der Verordnung über die Einsetzung des Leiters / Geschäftsführers.
6. Eine Kopie der Verordnung über die Einsetzung des Hauptbuchhalters.
7. Eine Kopie des Passes des Leiters / Geschäftsführers (Seite mit Photo, und Seite mit den Daten über den Wohnort).
8. Eine Kopie der ausgefüllten Formulare №1 "Buchhaltungsbilanz", №2 "Gewinn- und Verlustrechnung" der buchhalterischen Berichterstattung des Antraggebers für die letzten 4 (vier) Bilanzperioden mit dem Stempel der Steuerbehörde. Falls der Antragsgeber vereinfachtes Besteuerungsverfahren benutzt, soll er die Kopien von Steuererklärungen mit dem Stempel der Steuerbehörde und dem Firmenstempel des Antraggebers für die letzten 4 Bilanzperioden vorlegen. Falls der Antraggeber das System “Einheitssteuer für anrechenbares Einkommen“ benutzt, soll er die Kopien der Steuererklärungen für anrechenbares Einkommen mit dem Stempel der Steuerbehörde und dem Firmenstempel des Antraggebers für die letzten 4 Bilanzperioden vorlegen.
9. Eine Kopie von der Unterschriftskarte aus der Bank des Antraggebers mit Unterschriften der Beamten und Angestellten und einem Stempelabdruck des Antraggebers.
10. Die originale Auskunft aus der Bank des Antraggebers über den Kontenumsatz des Antraggebers für die letzten 12 Monate (mit Segmentierung je Monat).
Ausgefülltes Antragsformular und die Kopien der oben genannten Unterlagen sollen mit dem Firmenstempel des Antraggebers und mit der Unterschrift des
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